01. August 2016
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dbb Musterverfahren zur altersdiskriminierenden Besoldung erfolgreich:

Verwaltungsgericht erkennt rückwirkende Ansprüche an

Das Verwaltungsgericht Halle hat am 28. Juli 2016 (Az.: 5 A 235/ 15 HAL) in einem ersten Musterverfahren des Beamtenbundes rückwirkende Ansprüche einer Beamtin auf diskriminierungsfreie Besoldung anerkannt. Die klagende Finanzbeamtin, deren Widerspruch/Antrag innerhalb der Ausschussfrist bei der Bezügestelle am 7.Oktober 2009 eingegangen war und in dem kein Zeitpunkt benannt wurde, ab dem eine diskriminierungsfreie Besoldung begehrt wurde, erhielt zunächst nur für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis 31. März 2011 eine Entschädigung in Höhe von 1.600 EUR. Für den Zeitraum davor, wurden die Ansprüche abgelehnt. Dagegen wurde nun mithilfe des Beamtenbundes vor dem Verwaltungsgericht Halle erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht erkannte der Klägerin auch rückwirkend weitere Ansprüche für den Zeitraum vom 18. August 2006 (Inkrafttreten des AGG) bis zum 30. September 2009 in Höhe von 3.750 EUR zu. Ob gegen diese Entscheidung nunmehr Rechtsmittel eingelegt werden, bleibt abzuwarten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 30. Oktober 2014 (Az. 2 C 6.13 u. a.) festgestellt, unter welchen Voraussetzungen den Beamten wegen der früheren diskriminierenden Wirkung der besoldungsrechtlichen Bestimmungen eine Entschädigung zusteht. Unmittelbar betroffen waren von diesen Entscheidungen auch Beamte aus Sachsen-Anhalt. Da das Land Sachsen-Anhalt die Umstellungen des Besoldungssystems mit dem Besoldungsneuregelungsgesetz am 1. April 2011 vorgenommen hat, wurde dem Kläger für die Zeit ab dem 18. August 2006 (Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG) bis einschließlich 31. März 2011 ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 100 EUR monatlich zuerkannt (55,5 Monate x 100 EUR = 5.550 EUR).

In vielen Anträgen hatten Beamtinnen und Beamte keinen Zeitpunkt angegeben, ab dem sie die Anhebung ihrer Besoldung begehren. Das Finanzministerium hatte in diesen Fällen nur Ansprüche ab Antragsdatum anerkannt.

Für den 18. August 2016 ist ein weiteres dbb Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg (AZ.: 5 A 587/15 MD) terminiert.