26. August 2024
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Geschlechtergerechtigkeit und Vereinbarkeit im öffentlichen Dienst

Werkstattgespräch zur Entwicklung eines modernen Gleichstellungsgesetzes

Auf Initiative der Landesbeauftragten für Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Sarah Schulze, fand am 21. August 2024 ein erstes Gespräch in Verbindung mit der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Sachsen-Anhalt in Magdeburg statt.

Sarah Schulze, Michaela Neersen, Vorsitzende der dbb frauenvertretung sachsen-anhalt, sowie Annett Kannenberg-Bode, verdi, diskutierten über die Notwendigkeit, das über 30 Jahre alte Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalts zu einem modernen Gleichstellungsgesetz zu novellieren. Durch das neue Gleichstellungsgesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf, Familien- und Pflegeaufgaben besser ermöglicht werden.

Zentraler Punkt bildet hier die Stärkung der Position der Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Dazu sei es notwendig, dass die Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ein Klagerecht erhalten, so Neersen und fordert darüber hinaus, dass insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer substanziell für die Gleichberechtigung sind: „Frauen gelangen häufig erst spät im Verlauf des Erwerbslebens in Führungsverantwortung, weil sie in größerem Umfang Care Aufgaben wahrnehmen als Männer. Vereinbarkeit kann deutlich verbessert werden, wenn mobiles Arbeiten im Gleichstellungsgesetz als Rechtsanspruch festgeschrieben wird. Führen in Teilzeit, sowohl als Einzelperson als auch im Tandem, sollte zukünftig grundsätzlich möglich sein. Die Erfahrungen auf Bundesebene zeigen, dass mit der Möglichkeit der Führung in Teilzeit auch Bedienstete mit Care-Aufgaben Führungsaufgaben wahrnehmen können. Langfristig kann dies ein Weg sein, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Die Chance, die sich mit einem modernen Gleichstellungsgesetz ergibt, sollte dringend ergriffen werden, damit der öffentliche Dienst Sachsen-Anhalt attraktiv bleibt“, betont Neersen.