11. April 2019
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Gespräch mit Finanzminister André Schröder:

Zeit- und volumengleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten

Am 11. April 2019 fand ein Spitzengespräch mit Finanzminister André Schröder zu beamtenrechtlichen Themen statt. Für den dbb sachsen-anhalt nahmen dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck und die dbb Vize Iris Herfurth und Ulrich Stock teil.

Der dbb sachsen-anhalt begrüßt, dass vor der Erstellung eines Gesetzentwurfes die Spitzenverbände der Gewerkschaften ihre Positionen darlegen konnten.

Finanzminister André Schröder wird dem Kabinett vorschlagen, das lineare Gesamtvolumen des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen zu übertragen. Das heißt, dass die Besoldung und Versorgung zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent angehoben wird. Auch die Anwärtergrundbeträge werden um 100 Euro erhöht, jeweils um 50 Euro zum 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020.

„Die für den Tarifbereich in einzelnen Stufen vereinbarten abweichenden Regelungen können aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf den Besoldungsbereich übertragen werden. Eine Übertragung würde den relativen Abstand zwischen den Besoldungsgruppen verändern und damit das Abstandsgebot verletzen“, erläuterte Schröder.

„Mit der Übertragung des Tarifergebnisses vom 2. März 2019 auf den Beamtenbereich setzt die Landesregierung den Koalitionsvertrag dazu um und beteiligt auch die Beamten und Versorgungsempfänger an der guten wirtschaftlichen Entwicklung. Die zeit- und volumengleiche Übertragung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation“, sagte Ladebeck.

Mit der Forderung des dbb auf eine deutliche Erhöhung der Sonderzahlung und deren Dynamisierung drang der dbb bei Minister Schröder nicht durch.

Zur zeitlichen Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens fordert der dbb auch das Instrument der Vorgriffszahlung in Anwendung zu bringen. Minister Schröder sagte hierzu, dass nach erkennbarer Willensbildung im Parlament eine Vorgriffszahlung möglich sei.

Neben der Besoldungsanpassung informierte der Minister über einen Entwurf einer Anwärtersonderzuschlagsverordnung, erste Planungen zur Neufassung der Laufbahnverordnung und einer baldigen Anpassung der Mehrarbeitsvergütung.

Die Spitzenverbände der Gewerkschaften boten der Landesregierung an, in einem Austausch zu Ideen über die Attraktivitätssteigerung des Landesdienstes einzutreten.