09. Januar 2020

Dienstrechtsänderungen:

Altersermäßigung für Lehrkräfte wird hinausgeschoben

Jüngere Lehrkräfte können jetzt mehr unterrichten und mehr verdienen, ältere Lehrkräfte erhalten ab dem 1. Februar 2020 die beiden Altersermäßigungsstunden je Woche nicht mehr nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sondern erst nach dem Erreichen des 62. Lebensjahres. Der dbb und seine Lehrergewerkschaften kritisieren das Hinausschieben der Altersermäßigung für Lehrkräfte als Arbeitszeiterhöhung durch die Hintertür.

Die Landesregierung begründet das Hinausschieben der Altersermäßigung mit der längeren Lebensarbeitszeit. Ältere Lehrkräfte bekämen weiter für die letzten fünf Arbeitsjahre zwei Abminderungsstunden je Woche. Bei einer Lebensarbeitszeit bis 67 würden die Abminderungsstunden dann mit Erreichen des 62. Lebensjahres beginnen. Finanzminister Michael Richter hält das für „zumutbar und vernünftig“.

Ganz anders sehen das die für Bildung zuständigen stellvertretenden dbb Landesvorsitzenden Thomas Gaube und Torsten Salomon.

Thomas Gaube: „Lehrkräfte haben nach Vollendung des 60. Lebensjahres die zwei Unterrichtsstunden Altersermäßigung zur Entlastung erhalten. Mit der Anhebung der Lebensarbeitszeit bleibt die Arbeitsbelastung für die 60- und 61jährigen Lehrkräfte unverändert hoch. Wir halten die Begründung für vorgeschoben. In Wahrheit soll mehr Unterricht auf Kosten dieser Lehrerinnen und Lehrer generiert und eine höhere Mehrarbeitsvergütung gegenfinanziert werden. Diese Maßnahme richtet sich gegen das eigentliche Anliegen, Lehrkräfte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze im Schuldienst zu halten.“

Torsten Salomon: „Die Streichung der Altersermäßigung ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen engagierten Lehrerinnen und Lehrer, die das System Schule am Laufen gehalten und die Unterrichtsversorgung sichergestellt haben.“

Gaube und Salomon sind sich einig, dass mit dieser Maßnahme nicht mehr Unterricht generiert wird, sondern Lehrkräfte öfter und länger krank sein und wegen der hohen Belastungen vorzeitig in den Ruhestand gehen werden.

Neben dem Hinausschieben der Altersermäßigung schuf die Landesregierung die Grundlage für freiwillige Mehrarbeit der Lehrkräfte, höhere Stundensätze und Zusatzstundenkonten.

Zum 1. Januar 2020 erhalten nicht nur Lehrkräfte höhere Stundensätze für Mehrarbeit, sondern auch alle anderen Beamtinnen und Beamte. Zudem werden die Mehrarbeitsvergütungsbeträge für die Jahre 2019, 2020 und 2021 dynamisiert.

Grundlage für die Dienstrechtsänderungen ist die Dritte Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019, GVBl. LSA S. 984.