dbb sachsen-anhalt
Beamtenversorgung verfassungsrechtlich verankert
Wieder einmal wird die Beamtenversorgung in Frage gestellt, ausschließlich zum Zweck der Rettung der Rentenversicherung. Die Forderung von Arbeitsministerin Bärbel Bas, Beamte in das Rentensystem einzubeziehen, stößt beim dbb sachsen-anhalt auf entschiedenen Widerstand. „Die Beamtenversorgung ist ein verfassungsrechtlich verankertes System“, argumentiert Ulrich Stock, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt.
Stock macht deutlich, dass eine solche Maßnahme erhebliche finanzielle Folgen hätte: „Die Dienstherren müssten den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich tragen, und die Bruttobezüge der Beamtinnen und Beamten müssten angehoben werden, um die Beitragspflicht zu erfüllen.“ Dies würde eine Systemumstellung mit enormen Kosten nach sich ziehen, für die bislang keine Finanzierungsperspektive aufgezeigt wurde.
Bundesarbeitsministerin Bas argumentiert hingegen, dass die Einnahmen der Rentenversicherung verbessert werden müssten und daher auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen sollten. Doch der dbb hält dagegen: Die Einbeziehung von Beamten löse die grundlegenden Probleme des Rentensystems nicht. Vielmehr müsse die Politik sich den strukturellen Herausforderungen stellen, anstatt eine Neiddebatte zu führen.
Der Vorschlag kommt zudem von einer Ministerin, die keinerlei Zuständigkeiten für die Beamtenversorgung habe, und die Kostenaufwüchse auch nicht von ihrem Haushalt finanziert werden müsse, sondern größtenteils aus den Länderhaushalten und den Kommunen. Die Diskussion um die Rentenreform bleibe damit hochaktuell und dürfte in den kommenden Wochen weiter an Fahrt aufnehmen.
Hintergrund:
Verfassungsrechtlich erhalten Beamte eine Pension, die größtenteils vom Staat finanziert wird, während Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie durch staatliche Zuschüsse finanziert. Kritiker sehen die Beamtenpensionen als Privileg, da sie oft deutlich höher ausfallen als gesetzliche Renten.