03. September 2018

dbb beim beamtenrechtliches Spitzengespräch:

Besoldung muss attraktiver werden

Am 29. August 2018 fand in Magdeburg auf Einladung von Finanzminister André Schröder das jährliche Spitzengespräch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu beamtenrechtlichen Themen statt.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 13. Juni 2018 hat die Landesregierung weitere Dienstrechtsänderungen auf den Weg gebracht, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen. Inhalt der Dienstrechtsnovelle sind neben der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2017 zur Ost-West-Angleichung vor allem besoldungsrechtliche Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im öffentlichen Dienst. Laut Finanzministerium liegen 800 Widersprüche vor, die „frist- und zielgerichtet“ gegen die abgesenkte Ostbesoldung erhoben und noch nicht beschieden wurden. Finanzminister Schröder betonte, dass ihn das Haushaltsrecht daran hindere, über die Rechtsprechung zur zeitnahen Geltendmachung hinauszugehen und den Verfassungsverstoß rückwirkend für sämtliche Beamtinnen und Beamten zu beseitigen. „Das bedeutet, dass die Beamtinnen und Beamten die Bezügestelle auch in Zukunft mit Widersprüchen gegen ihre Besoldung lahmlegen werden. Das kann nicht im Interesse des Dienstherrn sein“, sagte Ulrich Stock, Erster Stellvertretender dbb Landesvorsitzender. Die Zulagen für das Hinausschieben des Ruhestandes und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit begrüße der dbb zwar grundsätzlich, die Besoldung müsse aber insgesamt attraktiver werden, um in Zeiten akuten Personalmangels wettbewerbsfähig gegenüber der Privatwirtschaft zu sein. Mit Zulagen oder Familienfreundlichkeit locke man keinen IT-Spezialisten in den öffentlichen Dienst. Der dbb wiederholte seine Forderung nach einer deutlichen Anhebung der 2017 wieder eingeführten Jahressonderzahlung. „Von den 400 beziehungsweise 600 Euro bleibt nach Steuerabzug zu wenig übrig. Deshalb müssen die Beträge schrittweise angehoben werden, bis sie das Niveau der Tarifbeschäftigten erreicht haben. Da die für die Sonderzahlung 2017 veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe zur Auszahlung kamen, ist Geld für eine Anhebung da“, sagte Stock. Außerdem seien jährliche Sonderzahlungen bei den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Berechnungsparametern einzubeziehen und wirken sich damit auf den Besoldungsindex aus.

Zum Thema Beförderungen sagte Schröder, dass ein Beförderungsstau der Vorjahre als Befund politisch nicht wegdiskutiert werden könne. Den Beförderungsstau werde die Landesregierung mit einer kontinuierlichen Beförderungspraxis, wobei Gelder auch ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden können, abbauen. Weil ein großer Teil der den Ressorts für Beförderungen zur Verfügung stehenden Mittel für Höhergruppierungen verausgabt wird, empfiehlt der dbb, Mittel für Höhergruppierungen aus dem Personalkostenbudget zu finanzieren und Mittel für Beförderungen -wie bisher- verstätigt am Bedarf im Haushalt auszuweisen.

Thematisiert wurde auch die Beamten-Beihilfe. Finanzminister und dbb warnten vor einer oberflächlichen Diskussion über die Beihilfe und die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung. Schröder verwies auf rechtliche Unsicherheiten, Übergangsprobleme, Mehrkosten am Anfang und fehlende Erfahrungen mit dem sogenannten „Hamburger Modell“. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebe es derzeit keinen Anlass für die Einführung einer hälftigen Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzliche Krankenkassen. Er werde dem Kabinett zum jetzigen Zeitpunkt deshalb keinen Systemwechsel empfehlen.

Für den dbb nahmen an dem Gespräch der Erste Stellvertretende Landesvorsitzende Ulrich Stock, die dbb Vize Iris Herfurth und die Geschäftsführerin Dr. Karola Gagelmann teil.