11. Januar 2021

Amtsangemessene Alimentation nach BVerfGE

dbb und dbb Landesbünde fordern einheitliche Besoldung

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten „Grundbesoldung“ in Berlin sowie zur Unteralimentierung „kinderreicher Beamtenfamilien“ in Nordrhein-Westfalen und wegen der herausragenden und langfristigen Bedeutung in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht haben der dbb sachsen-anhalt, der dbb sowie alle anderen dbb Landesbünde die jeweiligen Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern am 08. Januar 2021 aufgefordert, die Verfassungsvorgaben für die Vergangenheit umgehend zu erfüllen und für die Zukunft die Unterstützung bei der zwingend notwendigen Neugestaltung angeboten.

Auslöser für diese konzertierte Aktion ist, dass die Verfassung überall in Deutschland gelte und es nicht sein könne, dass bei Beamtinnen und Beamten, die täglich ihren Dienst verrichten, der Abstand zu den staatlichen Leistungen zur Grundsicherung nicht eingehalten werde. „Auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund sind einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten“, sagte Wolfgang Ladebeck, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt.

Zu beachten sei dabei, dass die Frage des Mindestmaßes und der Ausgestaltung der verfassungskonformen Besoldung äußerst komplex, schwierig und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, weil seit dem Jahr 2006 die Besoldung im Bund und in den Ländern jeweils unterschiedlich gestaltet und in den 17 verschiedenen Rechtskreisen eine Vielzahl von unterschiedlichsten Regelungen gäbe. Dies werde unterschiedlichste Regelungen in Bund und Ländern für die Vergangenheit zur Heilung der rechtswidrigen Unteralimentierung mit sich bringen.

Für die Zukunft seien Lösungen anzustreben, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamten sicherstellen.

Ausgangslage:

Es bestehen unabwendbare Handlungsnotwendigkeiten, weil die Besoldung für die mehr als 1,8 Millionen Beamtinnen und Beamten in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Mindestalimentation und im Bereich der Alimentation für Familien in weiten Teilen verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Vergangenheit stehen deshalb hunderttausenden Beamtinnen und Beamten Nachzahlungsansprüche zu. Für die Zukunft müssen spätestens ab Mitte des Jahres 2021 verfassungskonforme Regelungen getroffen werden.

Das Schreiben an den Minister der Finanzen Sachsen-Anhalt, Michael Richter, können Sie hier lesen.