14. Februar 2019

dbb und PKV sind sich einig:

Duales System der Krankenversicherung hat sich bewährt

Am 12. Februar 2019 traf sich dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck mit dem Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Dr. Timm Genett, zu einem Meinungsaustausch über das „Hamburger Modell“ einer pauschalen Beihilfegewährung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte. „Es ist gut und richtig, dass Finanzminister André Schröder sehr früh und eindeutig erklärt hat, das sogenannte Hamburger Modell in Sachsen-Anhalt nicht einzuführen. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die Probleme in der Gesundheitsversorgung lassen sich mit Sonderwegen oder einer Einheitsversicherung nicht lösen“, sagte Ladebeck.

Im beamtenrechtlichen Spitzengespräch mit dem Beamtenbund im vergangenen Jahr verwies Finanzminister Schröder auf rechtliche Unsicherheiten, Übergangsprobleme, Mehrkosten am Anfang und fehlende Erfahrungen mit dem „Hamburger Modell“. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebe es derzeit keinen Anlass für die Einführung einer hälftigen Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzliche Krankenkassen. Er werde dem Kabinett deshalb keinen Systemwechsel empfehlen, so Schröders Argumentation.

Verbesserungen im System hält Ladebeck aber durchaus für sinnvoll und notwendig, wie etwa eine Vereinfachung des Beihilfeverfahrens.

Die Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherungen seien ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des dualen Systems. Die Öffnungsaktionen garantieren seit Jahren Beamtinnen und Beamten und ihren Familien eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenzten Risikozuschlägen. Eine Ablehnung des Versicherungsschutzes aufgrund von Vorerkrankungen ist ausgeschlossen. Von den Öffnungsaktionen profitieren seit Januar 2019 auch Beamte auf Widerruf mit Anspruch auf Beihilfe.

PKV-Geschäftsführer Genett wies darauf hin, dass mit dem sogenannten Hamburger Modell Beamte nur einmal die Wahl zwischen Beihilfe und gesetzlicher Versicherung haben: wer sich für die GKV entscheidet, gibt nämlich seinen Beihilfeanspruch unwiderruflich auf. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland, müsste wieder der komplette GKV-Beitrag allein gezahlt werden, weil es dort keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Und im Ruhestand müssen GKV-versicherte Beamte für Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge auf alle Einnahmen zahlen – inklusive Lebensversicherungen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge – bis zu einem Höchstbeitrag von aktuell rund 750 Euro im Monat.

Zu bedenken sei auch, dass Beamte, die sich für die GKV entscheiden, dort auch pflegeversichert werden. Für die meisten Beamten dürfte allein der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um gut 60 Euro monatlich über dem Beitrag liegen, den sie bei gleichen Leistungen in der privaten Pflegeversicherung zu zahlen hätten.  

Hintergrund:

Beamte erhalten Beihilfe, ein eigenständiges Krankensicherungssystem. Dabei wird der eine Teil der Aufwendungen für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen vom Dienstherren des Beamten übernommen. Zur Deckung des anderen Teils schließt der Beamte einen beihilfefähigen Tarif bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen ab. Es gibt aber auch Beamte, die sich für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben. Da der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht im Krankheitsfall bereits über die Beihilfe erfüllt, beteiligt er sich – von Hamburg abgesehen – nicht mit einem in der Beamtenalimentation systemfremden Arbeitgeberzuschuss. GKV-versicherte Beamten tragen daher den GKV- Beitrag allein.