dbb sachsen-anhalt
Einstellungsstopp gefährdet Arbeitsfähigkeit der Verwaltung
- Foto: dbb sachsen-anhalt Hauptvorstandssitzung dbb sachsen-anhalt am 18. Oktober 2024
Am 18. Oktober 2024 trafen sich die Mitglieder des Hauptvorstandes des dbb sachsen-anhalt zu einer Sitzung in Halle – Peißen. Zentrale Themen waren der geplante Einstellungsstopp der Landesregierung, Personalratswahlen 2025, amtsangemessene Alimentation sowie die bevorstehende Einkommensrunde Bund und Kommunen 2025.
Der durch die Landesregierung vorgesehene Einstellungsstopp in Sachsen-Anhalt bedeutet, dass freiwerdende Stellen in der Verwaltung grundsätzlich nicht nachbesetzt werden. Dieser Schritt wurde unternommen, um den steigenden Personalkosten entgegenzutreten und so etwa 170 bis 180 Millionen Euro einzusparen. Polizisten, Lehrer, Auszubildende und Referendare sind vom Einstellungsstopp nicht betroffen und können weiterhin eingestellt werden.
Die Mitglieder des dbb Hauptvorstandes sind sich einig, dass die schon jetzt hohe Arbeitsbelastung für die verbleibenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiter ansteige und die Effizienz der Verwaltung beeinträchtigen werde. Langfristig werde der Einstellungsstopp die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber weiter beeinträchtigen und die Nachwuchsgewinnung noch mehr erschweren. dbb Landeschef Ulrich Stock sei besonders über die Aussagen von Finanzminister Michael Richter und der CDU in der Sitzung des Landtages im September 2024, „der Personalkörper sei zu fett oder gar überflüssig“ enttäuscht.
Torsten Grabow, stellvertretender dbb Landesvorsitzender und Vorsitzender der dbb tarifkommission sachsen-anhalt informierte die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer über den Stand der Vorbereitungen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im nächsten Jahr.
Die in sieben Regionalkonferenzen aufgenommenen Bedürfnisse und Wünsche der Mitglieder waren die Grundlage für die vom dbb am 9. Oktober 2024 beschlossene gemeinsame Einkommensforderung für die bevorstehende Tarifrunde mit Bund und Kommunen. Diese enthält eine Erhöhung der Gehälter um acht Prozent im Volumen, mindestens jedoch 350 Euro pro Monat. Weiter werden drei zusätzliche freie Tage zur Entlastung und die Einführung eines Arbeitszeitkontos, das den Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Nutzung von Überstunden und Entgelterhöhungen bieten soll, gefordert. Diese Forderungen zielen darauf ab, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen und die Arbeitsbelastung der Beschäftigten zu verringern.
Zudem enthält die Forderung – wie auch schon in der Vergangenheit –eine zeit- und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.