13. Dezember 2016

Tarifverträge freiwillige Teilzeit und Altersteilzeit:

Erstes Gespräch mit dem Finanzministerium endet ohne Ergebnis

Nach der Verhandlungsaufforderung zur Verlängerung der Tarifverträge zur freiwilligen Teilzeit und Altersteilzeit hat der dbb für seine Mitgliedsgewerkschaften am 8. Dezember 2016 ein erstes Gespräch mit Finanzstaatssekretär Michael Richter geführt. Dieses Gespräch fand gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften statt. Matthias Macha, dbb Tarifreferent, und Ulrich Stock, stellvertretender dbb Landeschef, machten deutlich, dass insbesondere der Tarifvertrag Teilzeit bei den Beschäftigten auf eine hohe Akzeptanz stößt, weil durch Reduzierung der Arbeitszeit und Inanspruchnahme von Ausgleichstagen Beruf und private Lebensführung besser vereinbart werden können.

Der Tarifvertrag wird von allen Altersgruppen genutzt. Von jüngeren Kollegen, um mehr Zeit für die eigenen Kinder zu haben und von älteren Kollegen beispielsweise dafür, Belastungen auch durch lange Fahrtwege abmildern und so bis zum gesetzlichen Regelalter arbeiten zu können. Nach wie vor nehmen fast 3.000 Beschäftigte (ohne Hochschulen) diesen Tarifvertrag in Anspruch.

Staatssekretär Richter als Verhandlungsführer des Finanzministeriums erklärte, dass sein Haus an die Festlegung des Koalitionsvertrages gebunden sei, der ein ersatzloses Auslaufen der Tarifverträge vorsieht. Daher könne man keine Verhandlungen führen.

Beide Seiten vereinbarten dennoch eine Fortsetzung des Gesprächs / der Verhandlungen im Februar 2017, auch um die Ergebnisse der Tarifrunde der Länder einzubeziehen.

Da die Festlegungen im Koalitionsvertrag nur Absichtserklärungen sind, wollen die Gewerkschaften jetzt auf die Koalitionsparteien zugehen, damit diese den Weg für die Fortschreibung der Tarifverträge freimachen. Denn: Sich die Förderung von Teilzeit und die Vereinbarung von Beruf und privater Lebensführung in der Privatwirtschaft auf die Fahnen zu schreiben, in der Landesverwaltung aber zu blockieren, ist widersprüchlich.

Hintergrund:

Der dbb hat mit dem Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 einen Teilzeit-Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Landesverwaltung sowie einen vergleichbaren Tarifvertrag für die Lehrkräfte an Schulen abgeschlossen, die 2016 auslaufen. Den Beschäftigten wurde durch individuelle Teilzeitvereinbarungen ermöglicht, ihre Arbeitszeit entsprechend ihrer privaten Lebenssituation anzupassen. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass die dadurch eingesparten Haushaltsmittel wieder in den Personalkörper beziehungsweise in Auszubildende reinvestiert werden. Der dbb fordert, diese Regelungen auch über das Jahr 2016 hinaus fortzuschreiben, da dieses Instrument sich in der Praxis bewährt hat. Ferner hatte der dbb 2014 mit dem Land auch einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit abgeschlossen. Auch dieser läuft zum Jahresende 2016 aus und soll aus Sicht des dbb verlängert werden.