19. Oktober 2017

Besoldungsanpassung:

Finanzausschuss beschließt Vorgriffsregelung

Der Beamtenbund hat durchgesetzt, dass das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten im Vorgriff übertragen wird. Zudem wird für das Weihnachtsgeld eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

Der Finanzausschuss des Landtages hat in seiner gestrigen Sitzung dem Vorschlag von Finanzminister André Schröder zugestimmt, im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Artikelgesetzes im Zahlmonat November 2017 die Besoldung der Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2 Prozent (jedoch mindestens um 75 Euro monatlich) anzuheben. Der monatliche Anwärtergrundbetrag erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2017 um 35 Euro. Die Vorgriffsregelung umfasst vorsorglich auch die lineare Erhöhung der Grundgehälter um 2,35 Prozent und der Anwärtergrundbeträge um 35 Euro zum 1. Januar 2018. Der Finanzausschuss hat auch den Weg frei gemacht für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung für die Gewährung des Weihnachtsgeldes. Diese könnte in der nächsten Sitzung des Landtages am 26./27. Oktober 2017 beschlossen werden, so dass die Auszahlung bereits Ende November 2017 erfolgen könnte.

„Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ist ein großer Erfolg des Beamtenbundes, auch wenn die Höhe, 600 Euro bis A 8, 400 Euro für die übrigen Besoldungsempfänger und 200 Euro für Anwärter und Versorgungsempfänger ganz und gar nicht unseren Erwartungen entspricht. Wir werden weiter für eine schrittweise Anhebung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftigten und den Einbau in das Grundgehalt werben“, sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.

Auch mit der Vorgriffsregelung zur Besoldungsanpassung wird eine aktuelle Forderung des Beamtenbundes erfüllt. Als Interessenvertretung der Beamten hatte der dbb den Finanzminister und die Mitglieder des Finanzausschusses frühzeitig aufgefordert, Vorgriffszahlungen auf den Weg zu bringen. Der Beamtenbund hatte allerdings vorgeschlagen, die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten - wie in den Jahren zuvor auch - in einem eigenständigen Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz zu regeln.  „Dann hätten die Beamten die Besoldungsanpassung für 2017 schon auf dem Konto. Dass es wegen der Komplexität des Artikelgesetzes mit dem insbesondere auch die Altersgrenzen und die Versorgung neu geregelt werden sollen, erhöhten Diskussionsbedarf geben würde, war allen Beteiligten von Anfang an klar“, so Ladebeck.