19. Oktober 2018

Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Polizeivollzugsdienst:

Innenministerium bewilligt Anträge

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte können ab sofort bis zu einer Dauer von maximal einem Jahr, längstens bis zum 31. Dezember 2019 ihren Ruhestand hinausschieben. Damit wird eine Forderung des Beamtenbundes und seiner Mitgliedsgewerkschaft, der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), erfüllt.

„Endlich hat das Innenministerium aus seinem Personalkostenbudget die für die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit notwendigen Haushaltsmittel freigegeben. Rechtlich ist längeres Arbeiten schon lange möglich, Anträge von Polizeivollzugsbeamten wurden aber bisher regelmäßig aus haushaltärischen Gründen abgelehnt“, sagte dbb und DPolG Landeschef Wolfgang Ladebeck. Obwohl die Maßnahme zunächst bis Ende 2019 befristet ist, zeigt sich Ladebeck in Bezug auf eine Verlängerung zuversichtlich. Jetzt müsse man abwarten, wie viele Anträge gestellt werden.
Mit einer Zulage in Höhe von 10 Prozent des Grundgehalts will die Landesregierung einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in Bereichen mit besonders großem Fachkräftemangel schaffen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. „Wir erwarten jetzt von der Politik, dass der Gesetzentwurf zügig beraten und beschlossen wird und es keine Ermessensfrage bleibt, ob der Zuschlag gezahlt wird oder nicht“, so Ladebeck.