29. Januar 2018

dbb fordert:

Ja zur freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit

Dem Personalmangel bei der Polizei will der Vorsitzende des dbb sachsen-anhalt, Wolfgang Ladebeck, mit zwei Vorschlägen entgegentreten: Die befristet eingestellten Wachpolizisten sollen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen und Anträge von Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten, die freiwillig länger arbeiten wollen, genehmigt werden.

Mit dem Wachpolizeidienstgesetz sollte die Polizei temporär entlastet werden. Das Arbeitsverhältnis dieser Wachpolizisten wurde jedoch auf zwei Jahre befristet. Für die ersten 20 Wachpolizisten endet am 30.04.2018 das Arbeitsverhältnis. Die Wachpolizisten nicht weiter zu beschäftigen, für Ladebeck, der auch Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) ist, ein fataler Fehler. „Die Wachpolizisten haben sich bewährt. Wir brauchen diese Kräfte dauerhaft“ sagte Ladebeck. Wachpolizisten entlasten die Polizeivollzugsbeamten von der Verkehrsüberwachung. Sie werden insbesondere bei Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt, aber auch zur Begleitung von Schwerlasttransporten. „Auch dort werden sie immer noch dringend gebraucht, nicht zuletzt deshalb, weil sich Politiker in Sachsen-Anhalt bisher nicht durchgerungen haben, diese Aufgabe privaten Firmen zu übertragen, wie in Niedersachsen und einigen anderen Ländern. Die Rechtslage wurde dazu im vergangenen Jahr geändert. Die Polizei muss das eigentlich nicht mehr tun“, so der dbb-Landeschef.

Eine zweite Möglichkeit dem Personalmangel entgegenzuwirken, ist die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Ein Polizeivollzugsbeamter wird derzeit mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzt. Er kann nach geltendem Recht zwar jetzt schon bis zu drei Jahre über die Altersgrenze hinaus arbeiten, aber nur, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Soweit die Theorie. „Gängige Praxis ist aber, dass Anträge von Polizisten aus haushaltärischen Gründen regelmäßig abgelehnt werden und dass obwohl CDU, SPD und Grüne im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, an der Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte über den 31.12.2016 hinaus festzuhalten“, kritisiert Ladebeck.

Wegen der aktuellen Personalnot und angesichts der demografischen Entwicklung müsse Erfahrungswissen nicht nur in der Polizei, sondern im gesamten öffentlichen Dienst des Landes gesichert werden. Deshalb habe der dbb im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Dienstrechts gefordert, Beamte, die länger arbeiten wollen, nicht mehr zu blockieren.