28. Januar 2016

Jahressonderzahlung für Beamte: Landtagsinitiative beschlossen

Die Fraktionen CDU und SPD haben am 28. Januar 2016 in den Landtag einen gemeinsamen Antrag zur Wiedereinführung einer Sonderzahlung für Beamte eingebracht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der LINKEN hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, per Gesetz „über alle Besoldungsgruppen hinweg, eine Jahressonderzahlung einzuführen“. Wolfgang Ladebeck, dbb Landesvorsitzender, hat die Initiative als „Schritt auf dem Weg zu einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen-Anhalt“ bezeichnet.

„Ein Schritt in die richtige Richtung, aber für uns noch lange nicht das Ergebnis, denn amtsangemessen Alimentation ist viel mehr als nur die Jahressonderzahlung wieder einzuführen“, so Ladebeck weiter. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 zur A-Besoldung in Sachsen sei das Land in der Pflicht, die Besoldung auch in Sachsen-Anhalt auf eine mögliche Unteralimentation zu überprüfen und eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. „Die Streichung der Jahressonderzahlung entsprach immerhin einer Besoldungskürzung von 6,71 Prozent. Wenn sich CDU und SPD nicht Wahlkampfgetöse vorwerfen lassen wollen, müssen sie nach den Landtagswahlen liefern und eine Gesetzesnovelle zur Beamtenbesoldung vorlegen. Weitere Spielchen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten werden wir nicht zulassen. In welcher Höhe und wie das Weihnachtsgeld ab 2016 gezahlt wird, ist Verhandlungssache“, sagte Ladebeck. Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ist eine Kernforderung des Beamtenbundes.

Bei der Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation will die CDU auch die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe und der Heilfürsorge auf den Prüfstand stellen. Das kündigte Eva Feußner, finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, in ihrer Rede vor dem Landtag zum Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zur Wiedereinführung einer Sonderzahlung für Beamte an.