26. September 2017

Kein Grund, von der bisherigen Beihilferegelung abzuweichen

Die Beihilfe ist ein leistungsfähiges und kostengünstiges Kostenerstattungsprinzip. Außerdem gehört es neben der Besoldung und Versorgung zum Gesamtpaket der grundgesetzlich geschützten Alimentation der Beamten durch ihren Dienstherrn. Der dbb sachsen-anhalt sieht deshalb keinen Grund, von der bisherigen Beihilferegelung abzuweichen. Der dbb reagiert damit auf einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung in dieser Woche.

Geht es nach den Linken, sollen sich Beamtinnen und Beamte des Landes künftig ohne finanzielle Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Statt individueller Beihilfe soll das Land auf Wunsch der Beamtinnen und Beamten den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die entsprechenden Voraussetzungen per Gesetz zu schaffen.

„Die Linken wollen das bewährte System der Beihilfe zerschlagen. Das geforderte Wahlrecht beinhaltet den Einstieg in den Ausstieg aus einem mehrgliedrigen Gesundheitssystem. Es treibt die Kosten für die Beamten in die Höhe, weil der Zugang zur Privaten Krankenversicherung durch die Wahlfreiheit beschränkt wird. Von der Wahlfreiheit ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zur flächendeckenden Zwangsversicherung in Form einer Bürgerversicherung“, kommentierte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck den Antrag. Der dbb Chef erinnert auch daran, dass es für die in der Antragsbegründung genannten Studie von Bertelsmann und IGES  massive Kritik gehagelt hatte und dies nicht nur von den Versicherern. Auch die gesundheitspolitische Fachpresse und Finanz- und Innenminister unterschiedlicher parteipolitischer Couleur äußerten sich skeptisch über die Studie.