12. Januar 2021

Corona-Pandemie:

Keine Gefahr für Personalräte

Mit einem Schreiben vom 07. Januar 2021 an die Mitglieder der Landesregierung Sachsen-Anhalt fordert der dbb sachsen-anhalt die Landesregierung auf, für die Personalräte geeignete rechtliche Regelungen zu schaffen, die den Personalräten rechtskonform erlauben, Beschlüsse außerhalb einer Präsenzsitzung während der pandemischen Lage zu fassen. „Es kann nicht sein, dass Personalräte und damit auch Beschäftigte der Landesverwaltung einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden“, sagte Wolfgang Ladebeck, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt.

Ladebeck weiter: „Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern. Es liegt in seiner Verantwortung, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und, wenn nötig, Änderungen vorzunehmen.

Auslöser war ein Schreiben der Staatskanzlei an den Hauptpersonalrat des Ministeriums für Inneres und Sport vom 22. Dezember 2020. Hier zitierte die Staatskanzlei den Finanzstaatssekretär Rüdiger Malter: „Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass Sitzungen von Personalräten unter Beachtung der auch für die anderen Beschäftigten der Häuser geltenden, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) folgenden Vorsorgemaßnahmen, ohne Gefahr für die Gesundheit der Personalratsmitglieder durchführbar sein sollten.“ Das heißt, dass laut Malter auch Personalratssitzungen mit zum Teil 13 und mehr Personen, inklusive Anreise quer durch Sachsen-Anhalt, gefahrlos stattfinden können. Ist Staatssekretär Malter entgangen, dass sich Deutschland seit Mitte Dezember 2020 im teilweisen Lockdown befindet? Und seit 11. Januar 2021 hat Sachsen-Anhalt die Corona-Maßnahmen bis voraussichtlich 31. Januar 2021 noch einmal verschärft.

Es sei mehr denn je eine Zeit, in der es der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung und des beiderseitigen Willens bedarf, zum Wohle der Beschäftigten zusammen zu wirken, kooperativ und konstruktiv zu sein und gegebenenfalls schnell zu handeln.

Im letzten Jahr hatte der Landtag ein Gesetz zur Durchführung von alternativen Beschlussmöglichkeiten verabschiedet. Dieses sei aber ausgelaufen. Leider wurde es seitens der Landesregierung versäumt, das Gesetz erneut in den Landtag einzubringen.

Gerade in der aktuellen Situation sei ein kontinuierlicher und umfassender Austausch mit der Dienststelle unverzichtbar Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik wäre dabei sinnvoll, damit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Daher seien durch die Dienststelle organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass der Personalrat auf funktionierende Technik zurückgreifen könne. „Letztlich kann eine fristgerechte Beteiligung des Personalrates hiervon abhängen“, so Ladebeck.