14. Januar 2016

Ladebeck zum CDU-Vorschlag zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamte:„Jetzt müssen Taten folgen!“

Nach heftiger Kritik des Beamtenbundes an der schlechten Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt reagiert die CDU-Fraktion mit der Ankündigung, das Weihnachtsgeld wieder einführen zu wollen und damit das Landesbesoldungsrecht verfassungskonform zu machen.

Für den dbb Landesvorsitzenden Wolfgang Ladebeck ist der „Sinneswandel“ der CDU eine Reaktion auf die vielen politischen Initiativen des dbb sachsen-anhalt zur Verbesserung der Besoldung der Beamten. „Ich habe die Politiker seit Monaten darauf aufmerksam gemacht, dass Sachsen-Anhalts Beamte die am schlechtesten bezahlten in ganz Deutschland sind, aber nur Lippenbekenntnisse geerntet“, sagte Ladebeck in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe vom 13.01.2016).

Erst letzte Woche habe er dem Ministerpräsidenten in einem offenen Brief mitgeteilt, dass die Stimmung unter den Beamtinnen und Beamten durch die ihnen in den letzten Jahren zugemuteten Einkommenskürzungen auf einem „besorgniserregenden Tiefstand“ angekommen sei. Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ist eine der zentralen Forderungen des Beamtenbundes. Vor zehn Jahren wurde das Weihnachtsgeld für die Beamten gestrichen, während bei den Tarifbeschäftigten diese Sonderzahlung schrittweise bis 2018 auf das Westniveau angehoben wird. Einen Gleichklang in der Bezahlung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten gibt es nicht mehr. „Ich freue mich natürlich über den Sinneswandel der Union. Der Ankündigung müssen aber noch vor der Landtagswahl Taten folgen. Deshalb appelliere ich an die SPD-Fraktion, den Vorschlag des Koalitionspartners zu unterstützen“, so Ladebeck.

Auf einer Klausurtagung in Stolberg hat sich die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt auch mit dem Landesbesoldungsrecht befasst und dafür ausgesprochen, „über alle Besoldungsgruppen hinweg wieder eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab dem Jahr 2016 einzuführen“. Dazu erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder: „Wir wollen auf die Rechtsprechung reagieren und sind es den Beamtinnen und Beamten schuldig, angesichts ihres Arbeitspensums zu vernünftigen Lösungen zu kommen“. Ein Haushaltsüberschuss 2015 in Höhe von rund 100 Millionen Euro und eine effiziente Personalmittelverwaltung machten es möglich, Mittel aus dem Bereich Personal für die Sonderzahlung zu verwenden.

Offener Brief an den Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt (PDF)