dbb sachsen-anhalt
Landesregierung plant Verwaltung zur Arbeitsunfähigkeit zu treiben
- Foto: Friedhelm Windmüller Ulrich Stock, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt
Mit großer Besorgnis hat der dbb sachsen-anhalt die Pläne der Landesregierung zur Kenntnis genommen. Eine Kabinettsvorlage zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2025/2026 soll Festlegungen zur Reduzierung von Personalausgabenansätzen in Folge von Anpassungen beinhalten. Diese Maßnahmen könnten weiter erhebliche negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie auf die Qualität des öffentlichen Dienstes haben.
Demnach sollen freie VZÄ zum Stand 31.12.2024 und freiwerdende VZÄ im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 nach Freiwerden 24 Monate einer Wiederbesetzungssperre unterliegen. Ausgenommen davon sind der Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugdienst, die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie die Übernahme von Referendaren, Anwärtern und Auszubildenden. Versetzungen innerhalb der Landesregierung sollen dabei zulässig sein.
In Folge bereits bestehender Personalengpässe in der Verwaltung sind die zu erwartenden Auswirkungen dieser geplanten Wiederbesetzungssperre gravierend. dbb Landeschef Ulrich Stock: “Zu glauben, so gezielte Lösungen für eine fundierte Leistungsfähigkeit zu schaffen, ist fatal. Weitere Probleme fangen hier erst an.”
Das Bestandspersonal arbeite bereits am Limit, die Nachwuchsgewinnung sei nicht ausreichend und Defizite in der Technik belasten den zu bewältigenden Arbeitsaufwuchs. Darüber hinaus sei in den nächsten Monaten aufgrund des größtenteils überalterten Personalkörpers vermehrt mit Altersabgängen zu rechnen, die ohnehin eine zukunftsorientierte und zur Erfüllung der Arbeitsaufträge besondere Personalplanung erfordern. „Diese Planung mit Wiederbesetzungssperren zu belegen, wird die Verwaltungen weiter in eine missliche Lage bringen.“ kritisiert Stock.
Um die Dienststellen handlungsfähig zu halten, ist davon auszugehen, dass diese bei Durchsetzung der geplanten Besetzungssperre gegensteuern müssen. So werden Ablehnungen von Anträgen auf Teilzeit oder Ruhestandsversetzungen auf Antrag usw. an der Tagesordnung sein. Der Arbeitsdruck wird sich für die Beschäftigten weiter erhöhen. “Immerhin blieben Stellen, die 2026 nicht wiederbesetzt werden, bis 2028 leer”, betont Stock.
Der dbb sachsen-anhalt fordert die Landesregierung auf, die geplanten Maßnahmen zu überdenken. Man sollte gemeinsam nachhaltige Lösungen suchen, die sowohl den finanziellen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht werden.