19. Juni 2018

Medizinstudium: Kultusministerkonferenz folgt Empfehlungen des Philologenverbandes

Mit einer Richtungsentscheidung zur Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin folgt die Kultusministerkonferenz in allen Punkten den Empfehlungen des Philologenverbandes (PhVSA). „Die Beibehaltung einer Abiturbestenquote von mindestens 20 Prozent und der Wegfall der Wartezeiten legen den Grundstein für umfassende Neuregelungen von Vergabeverfahren bei NC-Studienfächern, sagte Thomas Gaube, stellvertretender dbb Landesvorsitzender.

Mit der Abiturbestenquote von mindestens 20 Prozent wurden und werden anteilig treffsicher die besten Abiturientinnen und Abiturienten jedes Bundeslandes ausgewählt und zugelassen, die Medizin studieren wollen. „Die Abiturnoten stellen den empirisch nachweisbar besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar“, so Gaube.

Die Wartezeitquote wird wegfallen. Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in anderen Quoten werden noch in diesem Jahr geprüft. Für die Auswahlentscheidungen der Hochschulen sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden. Für dieses nachrangige Vergabeverfahren schlägt der Philologenverband folgende Regelung vor: 40 Prozent Abiturdurchschnittsnote, 40 Prozent standardisierter Test, 20 Prozent medizinische Vorerfahrungen.