30. März 2020

Corona-Pandemie

Regierungsfraktionen legen Gesetzentwurf zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 vor

Die regelmäßigen Personalratswahlen nach § 26 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2020 sollen wegen der nicht absehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie nicht stattfinden, die bestellten Wahlvorstände im Amt bleiben und alle Bekanntmachungen des Wahlvorstandes und bereits eingereichte Wahlvorschläge aufgehoben werden. Für die derzeit im Amt befindlichen Personalvertretungen soll die Amtszeit über den 31. Mai 2020 hinaus bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung verlängert werden, längstens bis zum 31. Dezember 2020.

Der Landtag hat heute einen mit dem Beamtenbund abgestimmten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebracht und zur Beratung in den Finanzausschuss überwiesen. Dazu sagte dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck: „Dass die Regierungsfraktionen unsere Initiative aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Verschiebung der Personalratswahlen aufgegriffen haben, beweist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Legislative und Gewerkschaften besonders auch in Krisenzeiten. Die Bekämpfung der Pandemie, die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Daseinsvorsorge haben jetzt absolute Priorität. Deshalb und nicht zuletzt zum Schutz der Bediensteten ist die Verschiebung der Personalratswahlen alternativlos.“