Forderung des dbb sachsen-anhalt wird umgesetzt:
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten Energiekostenpauschale
Am 21. September 2022 fand das diesjährige beamtenrechtliche Spitzengespräch mit den beiden gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen dbb sachsen-anhalt und DGB statt. Zu Beginn des Gespräches erklärte Finanzminister Michael Richter, dass die Landesregierung beschlossen habe, den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern, die nicht zusätzlich Rente beziehen, die Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro noch im Dezember dieses Jahres auszuzahlen.
Hierzu wurde der Landtag gebeten, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Ferner wurde der Finanzausschuss gebeten, einer entsprechenden Vorgriffsregelung zuzustimmen. Der dbb sachsen-anhalt begrüßt ausdrücklich dieses Vorhaben.
Weiter wurde seitens des dbb sachsen-anhalt die Forderungen zur Erhöhung und Dynamisierung der Sonderzahlung bekräftigt. Finanzminister Richter verwies in diesem Zusammenhang auf die schwierige Haushaltslage. dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck mahnte an, dass eine Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung von gut qualifiziertem Personal auch durch attraktive Gehälter gesichert werden müsse.
Eine weitere Forderung des dbb sachsen-anhalt ist die Erhöhung des jährlichen Beförderungsbudgets, da die seit Jahren veranschlagten Fünf Millionen Euro nicht ausreichend sind, um den vorhandenen Beförderungsstau abzubauen.
Ulrich Stock, Erster stellvertretender Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt, forderte mehr Personal für die Beihilfebearbeitung. „Wenn das Land nicht in der Lage ist eine digitale Lösung zur Bearbeitungsbeschleunigung einzuführen, muss man ganz analog mehr Personal einsetzen“, betonte Stock. Rüdiger Malter, Staatssekretär im Finanzministerium, erklärte, dass das Finanzministerium mit Hochdruck an einer digitalen Lösung arbeite. Ein Release-Zeitpunkt stehe aber derzeit noch nicht in Aussicht.
Anschließend forderte der dbb sachsen-anhalt bei der in den nächsten Jahren anstehenden Laufbahnreform zeitnah eingebunden zu werden und auch in der Laufbahn der allgemeinen Verwaltung Masterabschlüsse für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zuzulassen. Seitens des Finanzministeriums wurde eine zeitnahe Beteiligung zugesagt.