12. Juli 2017

Weihnachtsgeld und Besoldungsanpassung: Landesregierung setzt dbb Kernforderungen um

Mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen Artikelgesetz setzt die Landesregierung zwei langjährige Kernforderungen des Beamtenbundes um, das 2005 gestrichene Weihnachtsgeld wiedereinzuführen und das Tarifergebnis inhalts- und zeitgleich auf die Beamten zu übertragen. „Das ist nach der Streichung der Kostendämpfungspauschale in Beihilfe und Heilfürsorge der nächste große Erfolg für den dbb. Den haben wir uns durch unzählige Gespräche, Briefe und Stellungnahmen hart erkämpft. Und wenn nötig, haben unsere Mitglieder Forderungen und Protest auf die Straße getragen“, sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.

Kritik übte der dbb Landeschef an der Höhe der Sonderzahlung. „Die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten soll mit mageren 400 bzw. 600 Euro abgespeist werden. Das kann bestenfalls ein Einstieg zur schrittweisen Anhebung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftigten sein“, so Ladebeck weiter. Der dbb werde sich auch weiter dafür stark machen, dass das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt eingebaut wird.

Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger ist nicht zuletzt auf Druck des Beamtenbundes im Koalitionsvertrag festgeschrieben und gilt für die gesamte Legislaturperiode, also bis 2021. Das heißt, auch die Ergebnisse der Tarifrunden der Länder 2019 und 2021 werden ohne Abstriche auf die Besoldung und Versorgung übertragen. 

Auch die dbb Forderungen nach Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch das Land und der für Beschäftigte bereits seit 1. Januar 2012 geltenden Familienpflegezeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden im Gesetzentwurf der Landesregierung umgesetzt.

Die Anhebung der Lebensarbeitszeit sieht der dbb zwar grundsätzlich kritisch, betont aber auch, dass die Herausforderungen für alle Alterssicherungssysteme gleich sind. Statt starrer Altersgrenzen fordert der dbb eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit. Ladebeck ist davon überzeugt, dass zukünftig auch über Lebensarbeitszeitkonten geredet werden muss. „Wir fordern eine Kumulierung von Überstunden. Wenn ein Beamter auf seinem Konto viele Überstunden angesammelt hat, dann könnte er früher in den Ruhestand gehen. Das ist heute noch nicht erlaubt, aber dieses Verbot ist einfach überholt“, sagte der dbb Landeschef.

Die zunächst geplante unterschiedliche Anhebung der besonderen Altersgrenzen innerhalb einer Laufbahngruppe im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst hatte der dbb schon in der „ersten Beteiligungsrunde“ als nicht sachgerecht abgelehnt. Auch Beamte des ehemals gehobenen Dienstes sind wegen besonderer Einsatzsituationen und Tätigkeiten im Schicht- und Wechseldienst besonders belastet, so die Argumentation des Beamtenbundes. Die Kritik wurde von der Landesregierung berücksichtigt. Der jetzt vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht eine Anhebung der Altersgrenze für die Vollzugsdienste von bisher 60 Jahren je nach Befähigung  auf 61 bzw. 62 Jahre vor. Der dbb schlägt außerdem vor, dass Vollzugsbeamte für jedes Jahr, in dem sie in Schicht- und Wechseldienst arbeiten, einen Monat früher abschlagsfrei in den Ruhestand treten können. Für Beamte des feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes lehnt der dbb eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit ab.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die beamtenrechtliche Regelaltersgrenze ab 2018 schrittweise von bisher 65 auf 67 Lebensjahre anzuheben. Die Anhebung soll mit dem Geburtsjahrgang 1953 beginnen und  mit dem Jahrgang 1964 enden. Wie im Renteneintritt wäre ab dem Jahr 2031 auch im Beamtenrecht die Altersgrenze mit 67 erreicht. Auch die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte, also für Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst und Strafvollzugsbeamte, soll schrittweise von derzeit 60 auf 61 bzw. 62 Jahre erhöht werden.