08. März 2017

Spitzengespräch mit Finanzminister Schröder

Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten

Am 07. März 2017 fand im Finanzministerium in Magdeburg ein erstes Gespräch mit den Spitzenverbänden des öffentlichen Dienstes Sachsen-Anhalt zu geplanten Gesetzgebungsverfahren im Beamtenrecht statt. Seitens des dbb sachsen-anhalt nahmen der Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck und sein Stellvertreter Ulrich Stock teil.

Die Landesregierung plant ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren zu den Festlegungen im Koalitionsvertrag im Bereich des Beamtenrechtes. Finanzminister Andre Schröder erläutert die wesentlichen Eckpunkte des Artikelgesetzes.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, im Landesbeamtengesetz die Regelaltersgrenze schrittweise von bisher 65 auf 67 Lebensjahre anzuheben. Die Anhebung soll mit dem Geburtsjahrgang 1953 beginnen und mit dem Jahrgang 1964 enden.

Auch die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte (Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug) soll die Lebensarbeitszeit schrittweise - bis zur Besoldungsgruppe A 11 auf 61 Jahre und ab Besoldungsgruppe A 12 auf 62 Jahre - erhöht werden. Beginnend ab dem Geburtsjahr 1958 bis A 11 um einen Monat und ab A 12 um zwei Monate.

dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck äußert Kritik an diesem Vorhaben. „Die Lebensarbeitszeit in gefahrengeneigten Berufen wie Polizei und Feuerwehr an Besoldungsgruppen festzumachen, ist nicht begründbar und sachfremd“, sagt Ladebeck. Die Altersgrenze solle aus Sicht des dbb an den besonderen Belastungen wie dem Wechsel- und Schichtdienst festgemacht werden.

Ladebeck schlug vor, für alle Beamtinnen und Beamten in Wechsel- und Schichtdiensten die geplanten neuen Altersgrenzen um jeweils einen Monat pro Jahr geleisteten Wechsel- und Schichtdienstes bis zum maximalen 60. Lebensjahr abzusenken.

Eine langjährige Forderung des dbb sachsen-anhalt, die Vollregelung des Beamtenversorgungsrechts, wird endlich umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, das kaum überschaubare Regelungskonvolut zum Versorgungsrecht in einer einzigen Norm zu vereinen.

Die lang versprochene Wiedereinführung der Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten soll noch 2017 umgesetzt werden. Hierbei ist eine pauschalisierte Jahressonderzahlung in Höhe von 600 Euro bis zur Besoldungsgruppe A 8, von 400 Euro ab A 9 und 200 Euro für Anwärter und Versorgungsempfänger vorgesehen.

dbb Landeschef wertet die Wiedereinführung der Sonderzahlung als ein positives Signal. Die geplante Höhe bezeichnet er jedoch nur als einen möglichen Einstieg der Wiedereinführung von Sonderzahlung und erwartet hier eine deutliche Nachbesserung.

dbb Vize Stock betont, dass die Beamtinnen und Beamten berechtigterweise mit anderen Beträgen rechnen, als Finanzminister Schröder in diesem Gespräch zusichert. Die schlechte Positionierung der Besoldung in Sachsen-Anhalt im Bundesranking resultiert gerade aus der fehlenden Sonderzuwendung. Die geplanten Summen ändern hieran nichts bzw. der Abstand zur gerade mal verfassungsgemäßen Besoldung wird nicht hergestellt.

Finanzminister Schröder informiert die Gesprächsteilnehmer, dass mit dem Artikelgesetz die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses (linearen Erhöhungen von 2,0 Prozent bzw. Mindestbetrag 75 Euro ab 1.1.2017 und 2,35 Prozent ab 1.1.2018) auf die Beamtinnen und Beamten erfolgen soll.

Ladebeck begrüßt die Umsetzung der Forderung des dbb sachsen-anhalt, die lineare Erhöhung zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen. Jedoch sehe das Tarifergebnis auch strukturelle Verbesserungen in der Entgelttabelle: die Einführung der Erfahrungsstufe 6 bei den Tarifbeschäftigten vor. Damit ist aus Sicht des dbb die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten nicht vollständig gegeben.

Stock äußert, die Einführung der Erfahrungsstufe 6 ab der Entgeltgruppe 9 stelle ein nicht unerhebliches Personalkostenvolumen dar. Die eigentlich geforderte Linearerhöhung ab 2018 sei aus diesem Grund auf 2,35 Prozent gesenkt worden. Aus Sicht des dbb müsse ein Ausgleich für die Erfahrungsstufe 6 bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten erfolgen.

Gleichzeitig nutzt die Landesregierung die Gelegenheit, für weitere Änderungen im Beamtenrecht. Forderungen des dbb, wie die verbesserte Regelungen zu Pflegezeiten, die Übernahme von Schmerzensgeldforderungen der Beamtinnen und Beamten gegenüber zahlungsunfähigen Schuldnern durch das Land, finden im Gesetzentwurf Berücksichtigung.

„Eine Vielzahl von Forderungen des dbb sollen umgesetzt werden, aber es bleibt noch erheblich Luft nach oben“, so die dbb Vertreter.